AUDIO: NDS-Justizministerin Wahlmann: Besitz von Vergewaltigungs-Videos bestrafen (4 Min)
Stand: 07.11.2025 09:09 Uhr
Bei der Justizministerkonferenz heute in Leipzig will sich Niedersachsens Justizministerin Katrin Wahlmann (SPD) für eine Verschärfung des Strafrechts einsetzen. Denn wer in Deutschland Vergewaltigungsvideos Erwachsener nur besitzt oder verbreitet, kann dafür bislang nicht bestraft werden.
Durch NDR Recherchen sei sie auf das Thema aufmerksam geworden, sagt Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) im NDR Info Interview. Zwei NDR Autorinnen hatten sich in ein internationales Vergewaltiger-Netzwerk eingeschleust und es aufgedeckt. Bei ihren Recherchen stießen sie auch auf ein Opfer aus Niedersachsen, das über Jahre heimlich von ihrem Partner betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt wurde. Die Aufnahmen wurden dann in dem Netzwerk geteilt.

Zwei Journalistinnen schleusen sich undercover in ein globales Vergewaltiger-Netzwerk ein und decken es auf.
Wahlmann: “Müssen dringend tätig werden”
“Das ist mir vorgelegt worden und dann stand da so eine kleine Bemerkung am Rand ‘Der reine Besitz von Vergewaltigungsvideos ist nicht strafbar'”, sagt Wahlmann. “Das ist doch wirklich abscheulich. Wie kann das sein, dass das nicht strafbar ist?” Sie habe die Frage dann von ihrer Strafrechtsabteilung prüfen lassen. Heraus kam, dass auch die Weiterverbreitung solcher Videos nicht unter allen Umständen strafbar ist, etwa dann nicht, wenn es in einer internen Chatgruppe stattfindet. “Da habe ich mir gedacht, da müssen wir dringend tätig werden”, sagt Wahlmann.
Jedes Anschauen solcher Videos “ein weiterer Missbrauch”
Denn jedes weitere Ansehen solcher Videos sei im Prinzip ein weiterer Missbrauch. “Es gibt tatsächlich richtige Vergewaltiger-Netzwerke, in denen Männer ihre Videos von Vergewaltigungen austauschen. Ich finde es absolut verwerflich, dass es diesen Markt gibt. Den müssen wir dringend austrocknen”, sagt Wahlmann.
Ihr Gesetzesvorschlag sieht vor, dass das Strafrecht im Hinblick auf Vergewaltigungen von Erwachsenen so ausgestaltet wird wie im Fall von Kindern. Bei Kinderpornografie würden der reine Besitz oder auch der Erwerb mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

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Positive Signale aus allen anderen Ländern
Die Justizministerkonferenz sei die erste Gelegenheit, zu der sie das Thema anbringen könne. Bei Vorbesprechungen mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hätten alle zugestimmt, sagt Wahlmann. “Ich bin da sehr hoffnungsvoll, dass wir da 16 zu 0 rausgehen, sprich, dass wir das einstimmig beschließen.” Danach muss der Gesetzesvorschlag dem Bundestag vorgelegt werden. “Ich gehe davon aus, da wir quer über fast alle Parteien hier vertreten sind, dass dann auch der Bundestag das Ganze positiv bescheiden wird.”

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