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Berlin – Kennt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) seine Steuergesetze nicht? Experten werfen dem Minister vor, die rechtlichen Grundlagen der strafbefreienden Selbstanzeige falsch darzustellen und die Realität der Steuerkriminalität zu verkennen. Hintergrund ist Klingbeils Auftritt bei der Regierungsbefragung am vergangenen Mittwoch. Der Finanzminister hatte unterstrichen, dass er die Selbstanzeige abschaffen will, damit sich Steuersünder nicht mehr „freikaufen“ können.
Wörtlich sagte Klingbeil: „Es ist ein Unding, dass jemand, der mitbekommt, dass der Staat ihm auf den Schlichen (sic!) ist, dann sich einfach selbst anzeigt und dann kommt es zur Straffreiheit.“ Steueranwälte halten diese Argumentation für rechtlich unhaltbar und handwerklich fehlerhaft.
Experten kritisieren Klingbeils Pläne
Professor Christian Jehke, Rechtsanwalt und Steuerberater aus Berlin, stellt klar: „Die Aussage (…) ist schlicht unwahr.“ Schon jetzt sei eine Selbstanzeige „bereits zu dem Zeitpunkt gesperrt, ab dem eine Steuerprüfung durchgeführt wird“, so Jehke. „Es reicht sogar, dass diese nur angekündigt ist.“ Das gelte auch, wenn die Tat „bereits entdeckt ist und der Steuerpflichtige Anhaltspunkte dafür hat“. Laut Jehke geht der Reformeifer des Ministers an der Realität vorbei: „Steuerhinterzieher können deshalb gerade nicht mit einer Selbstanzeige abwarten, solange sie merken, dass ‚die Luft dünner wird‘. Denn dann ist es auch nach gegenwärtiger Rechtslage bereits zu spät für eine Selbstanzeige. Verschärfen muss man da nichts.“
Reform drohe, ins Leere zu laufen
Auch Martin Wulf, ebenfalls renommierter Rechtsanwalt für Steuerrecht in Berlin, kritisiert Klingbeil. Wulf zu BILD: „Wer so redet, kennt die gesetzliche Mechanik nicht.“ Die Reform drohe, ins Leere zu laufen. Und die Politik riskiere, ein bewährtes Instrument abzuschaffen, das dem Staat jährlich verlässliche Steuereinnahmen durch die nachträgliche Begleichung von Steuerschulden sichert.
Doch der Finanzminister bleibt bei seinen Plänen. Ein Sprecher sagt zu BILD, Klingbeil habe sich „darauf bezogen, dass Personen, die befürchten, wegen Steuerhinterziehung entdeckt zu werden, bisher nach einer Selbstanzeige oftmals straffrei ausgehen“. Das verleite dazu, „Steuern zu hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung im Rahmen der Selbstanzeige zu erklären“. Künftig soll diese darum „oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend“ wirken.